Die Befähigte Person Elektro (BP-E)

Die BP-E hat die Aufgabe, elektrische Betriebsmittel und Anlagen des THW-Ortsverbandes gemäß den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in regelmäßig wiederkehrenden Abständen zu prüfen.

Zu seinen Aufgaben gehören:

Die BP-E hat im Einzelnen folgende Geräteausstattung zu prüfen:

  • Nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel, dies sind Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt oder nicht leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. 
  • Nicht stationäre Anlagen. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass sie entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach dem Einsatz wieder abgebaut und an einem neuen Bestimmungsort erneut aufgebaut werden.
  • Der Prüfumfang ist im Einzelnen in der DIN VDE 0105, Teil 1, „Betrieb von Starkstromanlagen: Allgemeine Festlegungen“ bestimmt und umfasst grundsätzlich folgenden Prüfumfang: Sichtprüfung, Schutzleiterprüfung, Isolations-Widerstandsprüfung, Funktionsprüfung

 

Für die Tätigkeit qualifiziert sich die ernannte Person durch:

Elektrofachkraft im Sinne der UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ sowie der jeweils einschlägigen, zu beachtenden UVV und der VDE.

  • Der Helfer muss auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können (z. B. Elektrofacharbeiter, Elektromeister, Elektrotechniker, Elektroingenieur).
  • abgeschlossene Grundausbildung
  • Optional: Ausbildungsmodul: Befähigte Person Elektro

 

Die Befähigten Personen Elektro im OV Crailsheim:

Felix Horn

 

Quelle: thwiki